Kategoriearchiv: Publizieren

Angst essen Internet auf: Die DSGVO zeigt (Neben-) Wirkung

Der 25. Mai 2018 ist gekommen und gegangen und seitdem ist vieles anders, aber nur weniges besser. Beschwichtiger hatten diesen Tag im Vorfeld mit dem 1. Januar 2000 verglichen, an dem – trotz schlimmster Befürchtungen – ja letztlich doch nichts wirklich Übles passiert sei. Nun, dieses Mal ist einiges Üble passiert.

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Das liegt zum kleineren Teil an der tatsächlichen Ausgestaltung der Datenschutzgrundverordnung, zum größeren Teil an der Angst vor ihr – respektive vor den rechtlichen Folgen, und dabei speziell vor denen in Deutschland. Denn hierzulande ist aus dem eigentlich sinnvollen Instrument der Abmahnung ein für Anwälte lukratives Geschäftsmodell geworden.

Zugegeben, der Staub, den die DSGVO aufgewirbelt hat, muss sich erst noch legen. Vielleicht trifft es ja doch noch die richtigen – Google, Facebook und die anderen Internetriesen mit ihrem ungeheuren Appetit auf Daten – aber danach sieht es im Augenblick nicht aus. Im Gegenteil: Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung bekam etwa Facebook die ersehnte Gelegenheit, die Daten der Nutzer seines Dienstes WhatsApp endlich mit denen des sozialen Netzwerks zu kombinieren.

Getroffen hat es hingegen andere – mich zum Beispiel. In Instapaper habe ich bis zum 25. Mai hunderte lesenswerter Web-Artikel gesammelt. Damit ist vorerst Schluss, Instapapers Versprechen “We intend to restore access as soon as possible” ist ein schwacher Trost, so lange nicht feststeht, wie soon possible ist. Für meine Web-Visitenkarte habe ich die Musterdatenschutzerklärung der Uni Münster verwendet, für diese, etwas komplexere Website NetKnowHow.de den Datenschutz-Generator von Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Schwenke. Auf Analysetools wie Google Analytics verzichte ich ohnehin seit Jahren, alles andere habe ich so datenschutzkonform wie irgend möglich gestaltet und Hinweise dazu in der Datenschutzerklärung untergebracht.

Schwerer – nicht für mich, aber unter grundsätzlichen Aspekten – wiegt, dass auch Medien jenseits des großen Teiches Angst vor der DSGVO haben, zum Beispiel die Los Angeles Times, auf deren Inhalte Leser aus der EU keinen Zugriff mehr haben.

Das größte Übel unter dem Aspekt der freien Meinungsäußerung und der informationellen Selbstbestimmung ist der Kahlschlag unter den privat oder semi-professionell betriebenen Blogs, Foren und anderen Websites im Raum der Europäischen Union. “Wir kapitulieren vor der DSGVO”, ist der Tenor, wie er hier, hier oder hier zu finden ist. Das schadet nicht nur der Meinungsvielfalt, sondern auch dem öffentlichen Diskurs. Der könnte sich nun – theoretisch – ausgerechnet zur Datenkrake Facebook verschieben, hätte nicht der Europäische Gerichtshof gerade eben entschieden, der Betreiber einer Facebook-Seite sei gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich. In diesem Urteil stecken zwar noch etliche Wenns und Abers, aber gerade wegen dieser Verunsicherung dürften viele Nutzer im EU-Raum ihre Facebook-Seiten dicht machen oder gar nicht erst erstellen.

Wer dieses Urteil zu Ende denkt, wird sich künftig nicht bloß davor hüten, eine Facebook-Seite zu erstellen. Denn wenn den Betreibern von Facebook-Seiten eine Mitverantwortung für Facebooks Umgang mit personenbezogenen Daten zugesprochen wird, dann ist es nur konsequent, wenn auch die Betreiber von YouTube-Kanälen, auf WordPress.com gehosteten Blogs oder Twitter-Profilen für den Umgang der Plattformen mit Daten mitverantwortlich gemacht werden.

All das macht die freie Meinungsäußerung im Web nicht unmöglich, und es ist gewiss nicht von Nachteil, wenn Blogger sich zwei mal überlegen, ob die Dienstleister, deren Plattformen sie nutzen, und die Plugin-Entwickler nicht vielleicht mehr Daten über ihre Nutzer abzapfen, als unbedingt notwendig.

[bctt tweet=”Aber wenn Angst und (juristische wie technische) Überforderung dazu führen, dass viele auf die Ausübung eines Grundrechts verzichten, dann ist etwas bedenklich falsch gelaufen.”]

Als die Väter des deutschen Grundgesetzes in Artikel 5 formulierten “Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten”, fand dieses Recht seine Schranken de jure “in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze”, vor allem aber in den wirtschaftlichen Möglichkeiten derer, die dieses Recht in Anspruch nehmen wollten.

Erst mit dem Internet boten sich für Menschen mit Meinung, aber ohne Geld, Möglichkeiten, diese Meinung in Wort, Schrift und Bild über den engen Bekanntenkreis hinaus zu verbreiten. Das können sie immer noch tun, aber das gefühlte Risiko steigt. Finanzstarke Verlage mit eigener Rechtsabteilung fürchten weder die DSGVO noch den Europäischen Gerichtshof, und selbst die “allgemeinen Gesetze” interessieren nicht, wenn die Mehr-Auflage oder -Reichweite eventuelle Strafen rechtfertigt. Den “Mann von der Straße” könnte der gleiche publizistische Mut die Existenz kosten. Dass ein Blogger wie Thomas Jansen mit einem ungleich höheren Einsatz spielt als zum Beispiel der Axel Springer Verlag, ist mindestens ebenso problematisch wie der Umgang der Internet-Riesen mit den Daten der Nutzer.

Nur, dass – in Verkennung der Tatsachen – kaum ein Bürger Angst vor Google, Facebook und Co. hat, während die Sorge vor einer Abmahnung so manchen Blogger stumm gemacht hat. Diese Sorge ist vergleichbar mit der [bctt tweet=”Angst vor Ehec, Ebola oder der Schweinegrippe und der gleichzeitigen Sorglosigkeit, einen Herzinfarkt zu erleiden. Das Risiko, an einer der drei erstgenannten Krankheiten zu sterben, ist größer als null, die medial geschürten Ängste stehen aber in keinem Verhältnis dazu.” username=”dirkbongardt”] Das Risiko, eine Abmahnung wegen nicht DSGVO-konformen Internet-Aktivitäten zu erhalten, ist ebenfalls größer als null. Als die Schweinegrippe-Pandemie 2009 ihren Höhepunkt erreichte, schoss die Bundesregierung mit den georderten Impfdosen weit über das Ziel hinaus – zur Freude der Lieferanten. Noch laufen die Beratungen, aber vielleicht gibt’s auch gegen die Abmahn-Angst bald Impfungen. Zur Freude aller, die im Netz mehr als nur konsumieren wollen.

Kuratier-Werkzeug Storify vor dem Aus

Eigentümer Adobe zieht beim beliebten Kuratier-Werkzeug Storify den Stecker. Seit gestern erlaubt Storify keine Neu-Registrierungen mehr. Neue Storifys lassen sich derzeit noch anlegen, damit wird am 1. Mai 2018 Schluss sein. Gut zwei Wochen später, am 16. Mai 2019, geht Storify dann endgültig vom Netz.

Storify war 2013 von der Kommentarplattform Livefyre übernommen worden, Adobe hatte Livefyre dann im Mai 2016 geschluckt. Die Funktionen von Storify hat Adobe inzwischen seinem kostenpflichtigen Adobe Experience Manager einverleibt.

Nutzer der kostenlosen Plattform, die auf ihre dort erstellten Geschichten nicht verzichten wollen, können die Daten im HTML-, XML- oder JSON-Format sichern und bei Bedarf selbst hosten. Wie der Export funktioniert, verrät das folgende Video:

[aesop_video width=”content” align=”center” src=”youtube” id=”Pq0U0MveyL8″ disable_for_mobile=”off” loop=”on” autoplay=”on” controls=”off” viewstart=”off” viewend=”off” revealfx=”inplaceslow” overlay_revealfx=”off”]

Story Spheres: Einfacher Einstieg in das Virtual Reality Storytelling

Es müssen nicht immer Videos sein: Auf der von Google gemeinsam mit der Kreativagentur Grumpy Sailor geschaffenen experimentellen Plattform Story Spheres kann ein Nutzer VR-Geschichten mit Hilfe von 360-Grad-Fotos und Audiodateien erstellen.

Die hier eingebettete Story Sphere basiert auf einem 360-Grad-Foto, das ich mit einem Android-Smartphone, mit der App Cardboard Camera, aufgenommen habe, sowie einigen unter freier Lizenz nutzbaren Audiodateien:

Audiodateien lassen sich frei in einem 360-Grad-Foto platzieren. Deshalb erklingt das Kinderlachen aus Richtung der spielenden Kinder, der Bach plätschert von da, wo das Gewässer zu sehen ist, und das Vogelgezwitscher kommt aus dem Baum. Auf dem gegenüberliegenden Hügel habe ich dann noch eine Melodie platziert, fertig war der kleine Rundblick. In diesem Beispiel habe ich für alle Audiodateien den Typ “Background” gewählt. Wer anklickbare Audiodateien benötigt – etwa eine Erzählstimme, die Erläuterungen zu den visuellen Inhalten liefert – wählt dafür den Typ “Hotspot”. In Story Spheres lassen sich zudem mehrere 360-Grad-Fotos miteinander verlinken, sodass der Betrachter innerhalb der selben Story verschiedene miteinander verbundene Schauplätze besuchen kann.

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Instant Articles: Facebook kündigt Versuche mit Bezahlinhalten an

Von Oktober an will Facebook im Rahmen der Instant Articles erste Versuche mit bezahlten Abonnements durchführen. Das berichtet unter anderem die Adweek, nachdem ein Sprecher von Facebook die Paid Content-Initiative auf dem Digital Publishing Innovation Summit angekündigt hat. Dem Bericht zufolge plant Facebook zunächst eine Paywall nach dem “metered model”: Nutzer sollen erst zur Abo-Anmeldeseite eines Content-Anbieters weitergeleitet werden, nachdem sie zehn von dessen Instant Articles kostenlos angesehen haben. Daneben will Facebook dem Bericht zufolge ein Freemium-Modell schaffen, das es Publishern erlaubt, kostenlose und kostenpflichtige Inhalte parallel anzubieten.

Facebooks Instant Article-Modell ist in den letzten Wochen unter Druck geraten, nachdem namhafte Medien, darunter die New York Times, der Guardian und die Welt angekündigt haben, dort künftig keine Inhalte mehr bereitzustellen. Medien, die ihre Inhalte als Instant Articles direkt auf Facebook veröffentlichen, erhalten 70 oder 100 Prozent der Erlöse aus der Werbung, die im Umfeld dieser Artikel angezeigt wird, und können ihre Inhalte dank Facebooks technischer Infrastruktur speziell auf Mobilgeräten deutlich schneller bereitstellen als über die eigenen Websites. Allerdings halten sich die erzielten Werbeeinnahmen bislang in Grenzen, während die Medien an Sichtbarkeit und Reichweite der eigenen Internetauftritte einbüßen.

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Instagram: Live-Videos können jetzt bis zu 24 Stunden online bleiben

Instagram-Nutzer, die ein Live-Video an ihre Freunde gesendet haben, können die Aufnahme jetzt nach dem Ende der Übertragung in eine Instagram-Story übernehmen und damit 24 Stunden online halten. Das hat das Unternehmen in einem aktuellen Blog-Beitrag mitgeteilt.

Bislang verschwanden Live-Videos auf dieser Plattform unmittelbar, nachdem der Livestream geendet hatte. Möglich ist das auch jetzt noch – wenn der Nutzer sich dazu entschließt, die Aufzeichnung nicht in eine Story zu übernehmen.

Bei der Wiedergabe eines aufgezeichneten Livestreams zeigt Instagram Kommentare und Likes, wie sie während der Übertragung geäußert wurden. Nutzer können in den Aufzeichnungen vor- und zurückspulen und per Nachricht mit dem Filmer Kontakt aufnehmen.

Jetzt auch Vimeo: Die nächste Videoplattform bahnt den Weg für 360-Grad-Inhalte

Mit Vimeo ist eine weitere große Videoplattform auf den Trend zur 360-Grad-Darstellung eingeschwenkt. Ab sofort können Nutzer der Plattform dort 360-Grad-Videos veröffentlichen. Nutzer starten dazu die vertraute Upload-Funktion und setzen per Mausklick ein Häkchen vor die Option “This video was recorded in 360”. Danach legen sie den Quelltyp (monoscopic oder stereoscopic) fest, den Rest übernimmt die Vimeo-Plattform.

Für Videofilmer, die sich erst noch mit den Möglichkeiten der 360-Grad-Darstellung vertraut machen wollen, bietet Vimeo eine Reihe von Schulungsvideos. Außerdem bietet die Plattform einen Kanal mit einer redaktionellen Auswahl herausragender VR-Videos. 360-Grad-Videos sind auf auf Vimeo an einer Markierung mit der Beschriftung “360” zu erkennen. Bei der Wiedergabe hilft ein virtueller Kompass den Betrachter, sich über die Blickrichtung zu orientieren.

YouTube Live: YouTube schaltet Livestreams per Smartphone frei

YouTuber, deren Kanäle mindestens 10.000 Abonnenten aufweisen, können ab sofort Livestreams per Smartphone starten. Das teilt das Unternehmen im offiziellen YouTube-Blog mit. Die schon im Sommer 2016 angekündigte Funktion soll der Mitteilung zufolge demnächst auch allen anderen Nutzern zur Verfügung stehen.

Wie seinerzeit angekündigt, bieten die mobilen Livestreams alle von anderen YouTube-Videos bekannten Möglichkeiten, sind also über die YouTube-Suche und über Empfehlungen auffindbar, können in Playlists aufgenommen werden, die Ersteller können die Videos aber auch als privat oder nicht gelistet deklarieren und das Einbetten in andere Webangebote unterbinden.

Gleichzeitig startet YouTube in 20 Ländern (für Zuschauer sogar in mehr als 40 Ländern) sein Super Chat-Programm, mit dessen Hilfe YouTuber in Livestreams zusätzliche Einnahmen generieren können. Die Super Chat-Funktion ermöglicht es Zuschauern, ihre Kommentare gegen eine Gebühr hervorgehoben darzustellen und oberhalb des allgemeinen Kommentarstroms anzeigen zu lassen.

Super Chat: YouTube macht Kommentare in Livestreams zu Geld

YouTube führt einen neuen Typ von Kommentaren ein, den Super Chat. So nennt der Dienst hervorgehobene Kommentare, die für bis zu fünf Stunden oben gehalten werden. Künftig soll jeder Zuschauer eines Livestreams die Möglichkeit erhalten, gegen Bezahlung solche Kommentare zu verfassen. Den Video-Ersteller will Youtube an den so erzielten Einnahmen beteiligen.

Vorerst bietet YouTube die Möglichkeit, Super Chats zu erstellen, in einer Beta-Phase für eine kleine Gruppe ausgewählter Videoproduzenten an. Schon vom 31. Januar an sollen aber Videoproduzenten in 20 Ländern und Zuschauer in mehr als 40 Ländern den Kommentartyp Super Chat nutzen können.

Gleichzeitig kündigt Produktmanagerin Barbara Macdonald das Ende eines anderen Monetarisierungsmodells an: Für das “Fan Funding”, über das Zuschauer direkt Geld an die Videoproduzenten senden konnten, sind keine Anmeldungen mehr möglich, auf angemeldeten Kanälen kann die Option nur noch bis zum 28. Februar genutzt werden.

Neue Erlösquelle für Publisher: Facebook will Werbung in Videos platzieren

Facebook will Werbung in Videos platzieren und die Video-Publisher an den Werbeeinnahmen beteiligen. Das will unter anderem das Online-Magazin Recode in Erfahrung gebracht haben.

Wenngleich Facebook-Offizielle den Bericht bislang nicht kommentieren wollten, beschreibt Recode das mögliche Werbe- und Erlösmodell sehr detailliert: So sollen für die Werbeplatzierung nur Videos von mindestens 90 Sekunden Länge in Frage kommen, und erst wenn ein Nutzer mindestens 20 Sekunden davon gesehen hat, soll ein Werbespot den Videoclip unterbrechen dürfen. Recode verwendet den Begriff “Mid-Roll Ads” für diese Art von Werbung in Videos – im Unterschied zu den auf anderen Plattformen üblichen “Pre-Roll Ads”, die dem Zuschauer vor den eigentlichen Inhalten gezeigt werden.

Für die Vermarktung der Werbeplätze will dem Bericht zufolge Facebook vorerst selbst sorgen. Publisher sollen einen Anteil von 55 Prozent an den Werbeeinnahmen erhalten, was dem Anteil entspricht, den auch YouTube ausschüttet.

Die Plattform geht, die App bleibt: Aus Vine wird Vine Camera

Anders als ursprünglich angekündigt, nimmt Twitter die Kurz-Video-App Vine nicht komplett aus dem Netz: Ab Januar wird die App Vine Camera heißen. Das geht aus einem Blog-Eintrag der beteiligten Teams hervor. Unter der Adresse Vine.co soll der Zugriff auf alle bis dahin veröffentlichten Kurz-Videos erhalten bleiben – das soziale Netzwerk Vine wird dann allerdings Geschichte sein.

Mit Vine Camera haben Nutzer weiterhin die Möglichkeit, Videos von maximal sechs Sekunden Dauer aufzunehmen. Die lassen sich dann lokal auf dem Smartphone des Nutzers speichern oder direkt auf Twitter teilen. In der Mitteilung heißt es weiter, Vine-Nutzer würden in den nächsten Tagen eine einfache Möglichkeit erhalten, den Nutzern, denen sie bisher auf Vine folgen, künftig auf Twitter zu folgen. Ihre eigenen älteren Werke können Nutzer inzwischen via App oder Website auf ihre Geräte herunterladen.

Vine für iOS

[qrcode content=”https://itunes.apple.com/de/app/vine/id592447445?mt=8″]

Vine für Android

[qrcode content=”https://play.google.com/store/apps/details?id=co.vine.android”]

Virtual Reality: WordPress.com-Blogs können jetzt 360-Grad-Fotos darstellen

Seitenbetreiber, die für ihre Websites das gehostete Angebot bei WordPress.com nutzen, können deren Besuchern ab sofort mit relativ geringem Aufwand VR-Inhalte, insbesondere 360-Grad-Fotos und eingeschränkt auch 360-Grad-Videos, zugänglich machen. Das geht aus einem aktuellen Blogeintrag des Dienstes hervor. Ziel sei es, das Veröffentlichen von VR-Inhalten so einfach zu machen wie das Veröffentlichen von Texten und Fotos.

Toni Schneider, der die Mitteilung verfasst hat, zeigt darin eine Reihe von Beispielen. Sieht sich ein Nutzer diese Beispiele am Desktop an, kann er sich darin mit Hilfe von Mausbewegungen in alle Richtungen umschauen. Betrachtet er sie auf einem Mobilgerät, kann er die Inhalte in vollem 3D für eine VR-Brille – zum Beispiel Cardboard, Gear, Daydream, Rift oder Vive – rendern lassen und darin betrachten.

Die VR-Inhalte lassen sich mit Hilfe von Shortcodes in die Beiträge einbinden. Auf WordPress.com findet sich bereits eine Hilfe-Seite mit detaillierteren Erklärungen dazu.