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Wie gläsern sind wir? -
„Data and Goliath“ – Wie wir unsere Privatsphäre schützen können

Data and Goliath“ von Bruce Schneier beschäftigt sich kritisch mit der Überwachungsgesellschaft und dem Missbrauch unserer Daten. Schneier ist ein Experte für Datensicherheit und Privatsphäre und gibt in seinem Buch wertvolle Tipps, wie wir uns gegen diese Bedrohung schützen können.

Die Überwachungsgesellschaft – eine Bedrohung für unsere Freiheit?

In „Data and Goliath“ beschreibt Schneier ausführlich, wie die Überwachungsgesellschaft Privatsphäre und Freiheit bedroht. Er zeigt auf, dass Unternehmen und Regierungen immer mehr Daten über uns sammeln und analysieren, um uns zu kontrollieren und zu manipulieren. Das Buch enthüllt die geheimen Praktiken der Überwachung und erklärt, wie sie eingesetzt werden, um uns zu beeinflussen und zu steuern.

Schneier argumentiert, dass die Überwachungsgesellschaft eine Bedrohung für unsere Demokratie und unsere individuellen Freiheiten darstellt. Er fordert ein Ende der Massenüberwachung und eine Stärkung des Datenschutzes als notwendige Schritte, um unsere Freiheit zu schützen.

Praktische Ratschläge zum Datenschutz

Das Buch bietet praktische Ratschläge, wie wir unsere Daten besser schützen können. Schneier gibt Tipps für den Umgang mit Passwörtern, für den Schutz unserer E-Mails und für den sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken. Er erklärt, wie wir uns gegen Hackerangriffe und Identitätsdiebstahl schützen können.

Schneier betont auch die Bedeutung von Datenschutzgesetzen und fordert eine Reform des Systems, um unsere Privatsphäre zu schützen. Er zeigt auf, wie Unternehmen und Regierungen unsere Daten missbrauchen und fordert eine neue Kultur des Datenschutzes, die sich auf das Recht auf Privatsphäre konzentriert.

Bruce Schneier: Experte für Datensicherheit und Privatsphäre

Bruce Schneier ist ein renommierter Experte für Datensicherheit und Privatsphäre. Er hat zahlreiche Bücher und Artikel über das Thema veröffentlicht und ist ein gefragter Redner auf Konferenzen und Veranstaltungen. Schneier ist bekannt für seine kritische Haltung gegenüber der Überwachungsgesellschaft und seine Forderung nach einer Stärkung des Datenschutzes.

„Data and Goliath“ ist ein wichtiger Beitrag zur aktuellen Debatte über die Überwachungsgesellschaft und die Bedrohung unserer Freiheit durch den Missbrauch unserer Daten. Schneier zeigt auf, wie wir uns gegen diese Bedrohung schützen können und fordert eine neue Kultur des Datenschutzes, die unser Recht auf Privatsphäre respektiert.

*Disclaimer: Bei diesem Link handelt es sich um einen Affiliate Link. Wenn Sie ein Buch darüber kaufen, erhalte ich eine kleine Provision. Für Sie ändert sich der Preis jedoch nicht.

Überwachung bei Onlineklausuren: GFF verklagt Uni

Onlineklausuren bei eingeschalteter Webcam: So mussten viele Studenten in den letzten Jahren Prüfungen ablegen. Mit einer Klage will die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) klären lassen, ob die von der Uni Erfurt bei Onlineklausuren genutzte Überwachungstechnik rechtens war.

Automatische, KI-gestützte Gesichtserkennung und Spyware auf den Rechnern gehören zum Konzept, mit dem die Verantwortlichen der Uni Erfurt ihre Studenten bei Onlineklausuren vom Schummeln abhalten wollen. Damit “greift die Universität unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Studierenden ein und verletzt ihre Grundrechte”, so heißt es in einer Pressemitteilung der GFF.

Erhoben hat die GFF die Klage gemeinsam mit einer Studentin und dem „freien zusammenschluss von student*innenschaften“ (fzs) beim Landgericht Erfurt. Die Studentin musste wie viele Mitstudierende weltweit in den ersten Jahren der Corona-Pandemie Online-Prüfungen absolvieren, die Prüfungsleistungen aus der Ferne und ohne Infektionsrisiko ermöglichten. Auch bei der GFF sieht man darin grundsätzlich eine sinnvolle Ergänzung zu Präsenzprüfungen. Aber, so David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator der GFF, “Gesichtserkennung und Spähsoftware auf den Rechnern von Studierenden sind unverhältnismäßig und verletzen Grundrechte.”

Die GFF führt insbesondere ins Feld, dass es weit weniger gravierende Eingriffe durch reine Beobachtung und alternative Prüfungskonzepte wie Open-Book-Klausuren und mündliche Examen gibt. Beim derzeit eingesetzten Verfahren werden die Webcam-Aufnahmen hingegen gespeichert und zur Auswertung an Amazon Web Services übertragen. Die dort eingesetzte KI soll so Täuschungsversuche entlarven.

Google Glass: Mitarbeiter testen neuen Prototyp der AR-Brille

“Ein paar Dutzend Mitarbeiter und einige ausgewählte vertrauenswürdige Tester” probieren derzeit den Prototyp einer neuen AR-Brille aus dem Hause Google aus. Google hat erst kürzlich den Prototyp einer solchen Brille vorgestellt, der die Übersetzung gesprochener Worte in Echtzeit im Sichtfeld des Nutzers anzeigt.

Die Einsatzmöglichkeiten von Augmented Reality gehen jedoch deutlich darüber hinaus. Deshalb – und weil manche Erfahrung in geschlossenen Räumen eine andere ist als unter freiem Himmel – testet Google die Prototypen seiner neuesten AR-Brille jetzt auch außer Haus. Dass Google explizit auf die sehr kleine Zahl von Testern hinweist, dürfte nicht zuletzt an den Erfahrungen liegen, die das Unternehmen mit der ersten Generation der “Google Glass” machen konnte. Damals, im Jahr 2014, waren Träger der Datenbrille tätlich angegriffen worden – und wohl auch andere Brillenträger, deren Gestelle entsprechenden Verdacht erregt hatten. Google stellte den Verkauf kurz danach ein. Seit 2019 können Unternehmen die Google Glass Enterprise Edition 2 kaufen,

Die Prototypen sollen mit Kameras, Mikrofonen und Display-Gläsern ausgestattet, aber in ihren Funktionen stark limitiert sein. So bieten sie nach Angaben von Google weder die Möglichkeit, Fotos aufzunehmen noch Videos aufzuzeichnen, auch wenn die AR-Brillen Bilddaten auswerten, um etwa Speisekarten zu übersetzen oder dem Träger den Weg ins nächste Café zu weisen. Google verspricht, dabei die Privatsphäre der Träger ebenso zu schützen wie der Menschen in deren Umgebung.

Angst essen Internet auf: Die DSGVO zeigt (Neben-) Wirkung

Der 25. Mai 2018 ist gekommen und gegangen und seitdem ist vieles anders, aber nur weniges besser. Beschwichtiger hatten diesen Tag im Vorfeld mit dem 1. Januar 2000 verglichen, an dem – trotz schlimmster Befürchtungen – ja letztlich doch nichts wirklich Übles passiert sei. Nun, dieses Mal ist einiges Üble passiert.

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Das liegt zum kleineren Teil an der tatsächlichen Ausgestaltung der Datenschutzgrundverordnung, zum größeren Teil an der Angst vor ihr – respektive vor den rechtlichen Folgen, und dabei speziell vor denen in Deutschland. Denn hierzulande ist aus dem eigentlich sinnvollen Instrument der Abmahnung ein für Anwälte lukratives Geschäftsmodell geworden.

Zugegeben, der Staub, den die DSGVO aufgewirbelt hat, muss sich erst noch legen. Vielleicht trifft es ja doch noch die richtigen – Google, Facebook und die anderen Internetriesen mit ihrem ungeheuren Appetit auf Daten – aber danach sieht es im Augenblick nicht aus. Im Gegenteil: Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung bekam etwa Facebook die ersehnte Gelegenheit, die Daten der Nutzer seines Dienstes WhatsApp endlich mit denen des sozialen Netzwerks zu kombinieren.

Getroffen hat es hingegen andere – mich zum Beispiel. In Instapaper habe ich bis zum 25. Mai hunderte lesenswerter Web-Artikel gesammelt. Damit ist vorerst Schluss, Instapapers Versprechen “We intend to restore access as soon as possible” ist ein schwacher Trost, so lange nicht feststeht, wie soon possible ist. Für meine Web-Visitenkarte habe ich die Musterdatenschutzerklärung der Uni Münster verwendet, für diese, etwas komplexere Website NetKnowHow.de den Datenschutz-Generator von Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Schwenke. Auf Analysetools wie Google Analytics verzichte ich ohnehin seit Jahren, alles andere habe ich so datenschutzkonform wie irgend möglich gestaltet und Hinweise dazu in der Datenschutzerklärung untergebracht.

Schwerer – nicht für mich, aber unter grundsätzlichen Aspekten – wiegt, dass auch Medien jenseits des großen Teiches Angst vor der DSGVO haben, zum Beispiel die Los Angeles Times, auf deren Inhalte Leser aus der EU keinen Zugriff mehr haben.

Das größte Übel unter dem Aspekt der freien Meinungsäußerung und der informationellen Selbstbestimmung ist der Kahlschlag unter den privat oder semi-professionell betriebenen Blogs, Foren und anderen Websites im Raum der Europäischen Union. “Wir kapitulieren vor der DSGVO”, ist der Tenor, wie er hier, hier oder hier zu finden ist. Das schadet nicht nur der Meinungsvielfalt, sondern auch dem öffentlichen Diskurs. Der könnte sich nun – theoretisch – ausgerechnet zur Datenkrake Facebook verschieben, hätte nicht der Europäische Gerichtshof gerade eben entschieden, der Betreiber einer Facebook-Seite sei gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich. In diesem Urteil stecken zwar noch etliche Wenns und Abers, aber gerade wegen dieser Verunsicherung dürften viele Nutzer im EU-Raum ihre Facebook-Seiten dicht machen oder gar nicht erst erstellen.

Wer dieses Urteil zu Ende denkt, wird sich künftig nicht bloß davor hüten, eine Facebook-Seite zu erstellen. Denn wenn den Betreibern von Facebook-Seiten eine Mitverantwortung für Facebooks Umgang mit personenbezogenen Daten zugesprochen wird, dann ist es nur konsequent, wenn auch die Betreiber von YouTube-Kanälen, auf WordPress.com gehosteten Blogs oder Twitter-Profilen für den Umgang der Plattformen mit Daten mitverantwortlich gemacht werden.

All das macht die freie Meinungsäußerung im Web nicht unmöglich, und es ist gewiss nicht von Nachteil, wenn Blogger sich zwei mal überlegen, ob die Dienstleister, deren Plattformen sie nutzen, und die Plugin-Entwickler nicht vielleicht mehr Daten über ihre Nutzer abzapfen, als unbedingt notwendig.

[bctt tweet=”Aber wenn Angst und (juristische wie technische) Überforderung dazu führen, dass viele auf die Ausübung eines Grundrechts verzichten, dann ist etwas bedenklich falsch gelaufen.”]

Als die Väter des deutschen Grundgesetzes in Artikel 5 formulierten “Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten”, fand dieses Recht seine Schranken de jure “in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze”, vor allem aber in den wirtschaftlichen Möglichkeiten derer, die dieses Recht in Anspruch nehmen wollten.

Erst mit dem Internet boten sich für Menschen mit Meinung, aber ohne Geld, Möglichkeiten, diese Meinung in Wort, Schrift und Bild über den engen Bekanntenkreis hinaus zu verbreiten. Das können sie immer noch tun, aber das gefühlte Risiko steigt. Finanzstarke Verlage mit eigener Rechtsabteilung fürchten weder die DSGVO noch den Europäischen Gerichtshof, und selbst die “allgemeinen Gesetze” interessieren nicht, wenn die Mehr-Auflage oder -Reichweite eventuelle Strafen rechtfertigt. Den “Mann von der Straße” könnte der gleiche publizistische Mut die Existenz kosten. Dass ein Blogger wie Thomas Jansen mit einem ungleich höheren Einsatz spielt als zum Beispiel der Axel Springer Verlag, ist mindestens ebenso problematisch wie der Umgang der Internet-Riesen mit den Daten der Nutzer.

Nur, dass – in Verkennung der Tatsachen – kaum ein Bürger Angst vor Google, Facebook und Co. hat, während die Sorge vor einer Abmahnung so manchen Blogger stumm gemacht hat. Diese Sorge ist vergleichbar mit der [bctt tweet=”Angst vor Ehec, Ebola oder der Schweinegrippe und der gleichzeitigen Sorglosigkeit, einen Herzinfarkt zu erleiden. Das Risiko, an einer der drei erstgenannten Krankheiten zu sterben, ist größer als null, die medial geschürten Ängste stehen aber in keinem Verhältnis dazu.” username=”dirkbongardt”] Das Risiko, eine Abmahnung wegen nicht DSGVO-konformen Internet-Aktivitäten zu erhalten, ist ebenfalls größer als null. Als die Schweinegrippe-Pandemie 2009 ihren Höhepunkt erreichte, schoss die Bundesregierung mit den georderten Impfdosen weit über das Ziel hinaus – zur Freude der Lieferanten. Noch laufen die Beratungen, aber vielleicht gibt’s auch gegen die Abmahn-Angst bald Impfungen. Zur Freude aller, die im Netz mehr als nur konsumieren wollen.