Alle Beiträge von Dirk Bongardt

Seit 1998 Journalist, habe ich alle bisherigen Phasen des digitalen Wandels in unserer Branche miterlebt. Von der Art, wie wir recherchieren, über unsere Möglichkeiten und Werkzeuge, Geschichten zu erzählen bis hin zu der Art, wie unsere Rezipienten unsere Inhalte aufnehmen, ist nichts davon unberührt geblieben. Als Dozent helfe ich angehenden Online-Redakteuren, das Wissen um diese Möglichkeiten und Fakten für ihre Arbeit zu nutzen.

Jetzt offiziell: Chrome OS für PC und Mac

Mit Chrome OS Flex macht Google jetzt ganz offiziell sein browserbasiertes Betriebssystem Chrome OS für PC und Mac verfügbar. Das Betriebssystem stellt bescheidene Anforderungen an die Hardware des Gerätes, da es vor allem cloudbasierte Lösungen nutzt – etwa Googles Office-Suite Docs, sowie andere im Browser nutzbare Anwendungen.

Bislang gab es Chrome OS offiziell allerdings nur auf den eigens dafür hergestellten Chromebooks. Allerdings hat der Drittanbieter Neverware schon vor einigen Jahren den Open-Source-Kern von Chrome OS so angepasst, dass dieser auf PCs und Macs genutzt werden konnte. Diesen Anbieter hat Google Ende 2020 übernommen und das von ihm angepasste Chrome-Betriebssystem Cloudready weiterentwickelt.

Nutzer, die derzeit auf ihren Geräten Cloudready einsetzen, sollen ein Upgrade auf Chrome OS Flex erhalten, sobald eine stabile Version verfügbar wird. Das Chrome OS für PC und Mac wird sich allerdings in Nuancen auch in Zukunft von dem unterscheiden, das auf dedizierten Chromebooks läuft. So werden bestimmte Sicherheitsfunktionen nicht nutzbar sein, der Zugriff auf einige Hardware-Ports (etwa Firewire) bleibt verwehrt. Bedauern werden einige Nutzer sicher auch, dass das Chrome OS für PC und Mac kein Android-Apps zulässt, und auch keinen Zugriff auf den Google Play Store bietet.

Neugierige können Chrome OS Flex ab sofort testen: Über Chromeenterprise können Nutzer die Daten herunterladen und damit einen bootfähigen USB-Stick generieren. Mit dem lässt sich das Google-Betriebssystem zunächst unaufwändig testen, und auf Wunsch anschließend auf dem Ziel-PC oder -Mac installieren.

Unfälle mit VR steigen 2021 um fast ein Drittel

Um 31 Prozent ist die Zahl der Schadensmeldungen aufgrund der Unfälle mit VR im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Das berichtet der Guardian auf Basis einer Meldung des Versicherers Aviva. Offenbar vergessen viele Nutzer in der Virtual Reality, dass sich ihr Körper nach wie vor in der physischen Realität befindet. Zusammenstöße mit Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen gehören dabei zu den häufigsten Unfällen.

Der Anstieg an Schäden mag zum Teil auch der Covid-19-Pandemie geschuldet sein, während der viele das Haus deutlich seltener verlassen haben. Wenn die physische Realität auf die eigenen vier Wände reduziert ist, drängt sich die grenzenlose Welt der virtuellen Realität ja geradezu auf. Der unerwünschte Aufwärtstrend der Unfälle mit VR hält indes bereits deutlich länger an. Gemessen an 2016 registrierte der Versicherer einen Anstieg von 68 Prozent.

Regelmäßig gehen dabei auch Fernseher zu Bruch. Der Versicherer berichtet unter anderem von einem VR-Nutzer, der versehentlich seinen Controller in sein TV-Gerät warf, als ihm in der virtuellen Welt ein Zombie entgegen sprang. Etliche weitere – nicht immer wirklich amüsante – Schäden schildern die Reddit-Nutzer im Subreddit VR to ER, was wortgetreu übersetzt “Von der virtuellen Realität in die Notaufnahme” bedeutet.

Für Versicherer sind solche Trends nichts neues, ähnliche Aufwärtsbewegungen konnte sie schon beim Boom der Fitness-Videogames beobachten, und sogar der Kurzfrist-Trend “Fidget Spinners” sorgte für eine vorübergehende Zunahme an Haushaltsunfällen.

Zoom: Blieb das Mikrofon nach dem Meeting offen?

Auch nach dem Ende eines Video-Meetings hielt der beliebte Videokonferenz-Dienst Zoom das Mikrofon mancher Nutzer weiterhin offen. Das war zumindest der Eindruck vieler Nutzer, die über einen Mac an einer Zoom-Konferenz teilgenommen hatten. Seit macOS 12 Monterey macht der Mac über einen orangenen Punkt in der Menüleiste darauf aufmerksam, wenn Anwendungen auf das interne oder ein angeschlossenes Mikrofon zugreifen. Im Kontrollzentrum können die Nutzer die entsprechende Anwendung dann identifizieren.

Genau das war beim Zoom-Client auf dem Mac der Fall und wurde vom Hersteller erst mit der Ende Januar veröffentlichten Version 5.9.3 behoben. Gegenüber The Verge bestätigte ein Unternehmenssprecher das Problem, versicherte aber, dass trotz des Zugriffs von Zoom auf das Mikrofon keinerlei Audiodaten der Nutzer an die Videokonferenz-Plattform übertragen worden seien.

Das Videokonferenz-System, dessen Popularität mit Beginn der Covid-19-Pandemie einen enormen Schub erhielt, ist mehrfach wegen Sicherheitsproblemen ins Gerede gekommen. Einige davon kann der Nutzer selbst beheben. Im oben erwähnten Gespräche empfahl der Sprecher des Unternehmens Anwendern, grundsätzlich mit der jeweils aktuellsten Version des Zoom-Clients zu arbeiten.

Instagram Stories bekommen (endlich) eine echte Like-Funktion

Zum Valentinstag hat Instagram seinen Nutzern eine lang ersehnte Funktion beschert: Story Likes. Während die Nutzer zu Posts, Reels und Co. schon lange ihr Wohlgefallen mit einem Herzchen zum Ausdruck bringen konnten, war das bei Instagram Stories bislang nur über Umwege möglich. Seit gestern ist das nun anders, wie Adam Mosseri, Head of Instagram, auf Twitter bekannt gab.

Story Likes sind nach wie vor privat. Anders als bei den bisher möglichen “Quick Reactions” erfahren die Instagrammer davon nicht mehr in ihrer Inbox, sondern sehen in der Viewer-Übersicht zu ihren Stories, wer von den Betrachtern der auf das Herzchen getippt hat.

Die Funktion steht derzeit noch nicht allen Nutzern zur Verfügung. Wie Mosseri im oben gezeigten Tweet erklärt, wird das Herz-Symbol am Fuß der Story, zwischen dem Nachrichtenfeld und dem kleinen Papierflieger erscheinen, einfaches Antippen genügt. Einen genauen Zeitplan nennt Mosseri zwar nicht, bis die Funktion auf allen Geräten angekommen sein wird, aber ganz sicher wird das vor dem nächsten Valentinstag der Fall sein.

Zoom: Mehr Sicherheit in drei Schritten

Zoom ist zu einem der beliebtesten Videokonferenzsysteme avanciert. Doch in den Medien ist auch immer wieder von Sicherheitsproblemen die Rede.

🔒 Plane kein Zoom-Meeting, bevor du DAS gesehen hast!

Drei Schritte, mit denen du in Zoom für mehr Sicherheit sorgen kannst.

Schritt 1: Kennwörter, Warteraum, von innen abschließen

Es soll schon vorgekommen sein, dass Trolle so lange Meeting-IDs ausprobiert haben, bis sie Zugang zu einem bekommen haben. Dort haben sie dann herumgepöbelt – und schlimmeres. Dazu muss es aber nicht kommen.
Logge dich im Browser in dein Zoom-Konto ein und rufe die “Einstellungen” auf. Schalte für alle Arten von Meetings die Kennwort-Abfrage ein. Also nicht nur für geplante, sondern auch für Sofort-Meetings und solche, die du mit einer persönlichen Meeting-ID durchführst.
Damit keiner der eingeladenen Teilnehmer aus Versehen anderen den Zugang zu eurem Meeting weitergibt, deaktiviere außerdem die Option “Einbetten des Kennworts in den Meeting-Link”
Von jetzt an vergibt Zoom für jedes Meeting ein Kennwort. Ohne dieses Kennwort kann niemand am Meeting teilnehmen. So wie niemand eine verschlossene Tür ohne Schlüssel öffnen kann.
Eine Alternative oder Ergänzung dazu stellt der “Warteraum” dar. Jeder, der sich zu einem Meeting anmeldet, gelangt dann zunächst in einen Warteraum. Er kann dann erst am Meeting teilnehmen, wenn der Host ihn herein lässt. Bei einer großen Teilnehmerzahl, von denen es einige mit der Pünktlichkeit nicht so genau nehmen, ist das aber kaum praktikabel.
In kleinen, überschaubaren Meetings hast du noch eine weitere Möglichkeit, ungebetene Gäste fernzuhalten: Sind alle geplanten Teilnehmer da, klicke im Meeting auf “Teilnehmer verwalten”, dann auf die kleine Schaltfläche “mehr” und abschließend auf “Meeting sperren”. Jetzt kann niemand weiteres mehr das Meeting betreten. Auch nicht, wenn er das Kennwort hat.

Schritt 2: Sicherheit in Zoom durch klare Regeln

Bei einer großen Zahl eingeladener Teilnehmer kannst du nie zu einhundert Prozent sicher sein, dass nicht doch einer davon die Zugangsdaten samt Kennwort bei Facebook, Twitter oder in einem anderen sozialen Netzwerk veröffentlicht hat. Oder dass eingeladene Teilnehmer sich aus Spieltrieb, Ungeschick oder bösem Willen beim Meeting störend verhalten. Schütze dein Meeting mit klaren Regeln und Berechtigungen.
Logge dich auch dazu in dein Zoom-Konto ein, rufe die Einstellungen auf und schalte die “Bildschirmübertragung” ab, falls sie nicht benötigt wird. Es soll schon vorgekommen sein, dass Störer im Meeting einer Schulklasse per Bildschirmübertragung Pornos gezeigt haben.
Benötigst du die Bildschirmübertragung in deinem Meeting, dann lege fest, dass nur ein Host seinen Bildschirm übertragen kann, aber keiner der übrigen Teilnehmer. Sollen mehrere Präsentationen halten, kannst du sie zu Co-Hosts machen – dazu gleich mehr.
Eine weitere Regel: Wer fliegt, bleibt draußen. Deaktiviere dazu die Option “Entfernten Teilnehmern den erneuten Beitritt erlauben”.
Wenn es wirklich nötig ist, einen Teilnehmer aus dem Meeting zu werfen, hat der dann keine Möglichkeit, gleich wieder ins Meeting zu kommen. Bevor du jemanden endgültig aus dem Meeting wirfst, weist dich Zoom aber zur Sicherheit noch einmal auf diese Konsequenz hin.
Wem das zu drastisch ist, der hat direkt im Meeting auch die Möglichkeit, einen Teilnehmer stumm zu schalten und zu verhindern, dass dieser sein Mikrofon selbst wieder einschaltet.

Schritt 3: Ein Team aus Aufpassern

Kein Club ohne Türsteher, kein Konzert ohne Security: Besonders wenn du Meetings mit mehreren Dutzend Teilnehmern veranstaltest, verteile die Aufgaben auf mehrere Schultern. Such dir im Vorfeld ein paar besonders zuverlässige Teilnehmer, besprich mit ihnen, wie sie sich in welchen Fällen verhalten sollen, und weise ihnen im Meeting die Rolle eines Co-Host zu. Wenn sich dann ein Teilnehmer nicht benimmt oder ein ungebetener Gast herumpöbelt, stehen gleich mehrere Aufpasser parat, die für Ruhe im Meeting sorgen können.
Ein Co-Host hat grundsätzlich die gleichen Rechte wie der Host eines Meetings, kann also Teilnehmer stummschalten, aus dem Meeting werfen oder – wenn die Bildschirmfreigabe auf Hosts beschränkt ist – seinen Bildschirminhalt präsentieren.

Zoom: 5 plus 1 Tipps für den beliebten Videokonferenz-Dienst

Der Videokonferenz-Dienst Zoom ist zu einem der beliebtesten seiner Art avanciert und hat seinen Konkurrenten von Microsoft (Skype) und Google (Hangouts) den Rang abgelaufen. Der Dienst ist stabil auch bei einer großen Teilnehmerzahl, selbst von technischen Laien einfach zu bedienen, bietet Software für Windows, Mac, Android und iOS. Hier fünf plus eins Tipps für Videokonferenzen mit Zoom:

Alle Tipps im Video:

💻 Mit diesen 5+1 Tipps beherrschst du Zoom besser als 98% aller Nutzer!

Tipp 1: Mikrofon ein- und ausschalten, ganz einfach

Wenn sehr viele gleichzeitig an einer Videokonferenz mit Zoom teilnehmen, ist es am besten, wenn alle, die gerade nichts zu sagen haben, ihre Mikrofone stumm geschaltet lassen, und sie erst einschalten, unmittelbar bevor sie sich zu Wort melden.

Mit der Maus ist das aber eine umständliche Klickerei: Mauszeiger finden, damit übers Mikrofon fahren, drauf klicken, reden, nochmal draufklicken. Viel einfacher geht’s mit der Leertaste:

Wenn du einen kurzen Kommentar geben möchtest, halte die Leertaste gedrückt, so lange du sprichst. Sobald du sie loslässt, ist dein Mikrofon wieder stumm.

Willst du etwas länger sprechen, drücke stattdessen die Tastenkombination ALT + A, um das Mikrofon einzuschalten. Drücke danach nochmal ALT+A, um es wieder abzuschalten.

Tipp 2: Auch bei ausgeschalteter Kamera Gesicht zeigen

Wenn du in Videokonferenzen mit Zoom nicht immer deine Kamera einschalten möchtest – vielleicht, weil du dir gerade Kaffee über das Hemd gekleckert hast -, aber auch in solchen Situationen Gesicht zeigen willst, dann erstelle ein kostenloses Basis-Konto bei Zoom. Bearbeite dann dein Profil und lade ein Selfie hoch, auf dem du so aussiehst, wie du gern gesehen werden möchtest.

Klicke dazu auf der Zoom-Website auf “Profil”, dann auf das graue Kopf-Symbol. Im nächsten Schritt klickst du auf “Hochladen”, suchst ein passendes Foto von deinem PC aus und ziehst dir mit der Maus den Ausschnitt zurecht, den du anzeigen lassen möchtest.

Wenn du in Zukunft deine Kamera in Zoom abschaltest, erscheint dann das ausgewählte Foto anstelle deines Kamerabildes.

Tipp 3: Wenn dein Wohnzimmer nicht aufgeräumt ist

Wenn du deine Umgebung gerade lieber niemandem zeigen möchtest, wechsle am besten den Hintergrund. Klicke auf den aufwärts gerichteten Pfeil neben der Kamera und dann auf “Wählen Sie einen virtuellen Hintergrund”. Such dir danach einen der Hintergründe aus, die Zoom dir anbietet, oder wähle ein Video oder ein Foto, das du auf deinem PC hast.

Achtung: Das funktioniert am besten bei einer hellen, gleichmäßigen Beleuchtung. Sonst passiert es leicht, dass Teile deines Körpers oder deiner Frisur vom virtuellen Hintergrund verschluckt werden.

Tipp 4: Digitale Hautpflege

Lässt deine Notebook-Kamera dich ganz schön alt aussehen? Zoom bietet eine digitale Verjüngungskur. Tippe, wie eben gezeigt, auf den aufwärts gerichteten Pfeil neben der Kamera und dann auf Videoeinstellungen. Im dann erscheinenden Dialog setzt du ein Häkchen bei “Mein Erscheinungsbild retuschieren”.

Ab sofort wirkt deine Haut wesentlich glatter. Von jetzt an siehst du so jung aus, wie du dich fühlst.

Tipp 5: Gemeinsam Musik hören

Mit Zoom kannst du auch mit anderen Konferenzteilnehmern gemeinsam Musik hören. Starte dazu die Musik, die ihr hören wollt, zunächst auf deinem PC. Wechsle dann zurück zur Zoom-Konferenz und klicke auf die große Schaltfläche unten in der Mitte “Bildschirm freigeben”. Im nächsten Dialogfenster wählst du den Reiter “Erweitert” und dann “Nur Computerton”. Klicke danach auf “Teilen”. Die Musik von deinem PC ist auf allen mit der Konferenz verbundenen Geräten zu hören.

Bonus-Tipp: Schick deinen Klon ins Meeting

Vorsicht: Wenn du diesen Tipp in beruflichen Videokonferenzen mit Zoom in die Tat umsetzt, kann dich das eventuell den Job, sehr wahrscheinlich aber die nächste Beförderung kosten – falls du erwischt wirst. Aber weil du ein verantwortungsbewusster Erwachsener bist, der weiß, was sich gehört, erzähle ich ihn dir trotzdem:

Nimm zunächst, zum Beispiel mit deinem Smartphone, ein Video aus der selben Perspektive auf, aus der du auch bei einem Meeting in die Kamera schaust. Blicke aufmerksam in die Kamera, nicke von Zeit zu Zeit zustimmend – eine Minute sollte reichen.

Dann verwende diese Aufnahme als virtuellen Hintergrund, wie in Tipp 3 beschrieben. Bei der nächsten motivierenden Rede deines Chefs fällst du durch höchste Aufmerksamkeit auf – auch wenn du tatsächlich währenddessen ein Nickerchen machst.

Aber Achtung: Spätestens wenn er dich direkt anspricht, bemerkt dein Chef die Schummelei. Chefs, die bei Besprechungen grundsätzlich nicht mehr als ein zustimmendes Nicken erwarten, dürften mit deinem digitalen Alter Ego aber zufrieden sein.

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Virtuelle Drohnenflüge mit Google Earth Studio

“Der genaueste Globus der Welt”, so beschreibt Google seine digitale 3D-Weltkarte Google Earth. Mit Google Earth Studio (Tutorial unten im Video) kannst du diese Karte nutzen, um virtuelle Kamerafahrten aus der Vogelperspektive aufzuzeichnen. Google Earth Studio erfordert keinen Download, setzt allerdings ein Windows-Betriebssystem voraus.

Über Position, Kameraperspektive und Höhe errechnet das Online-Tool die exakten Ansicht für jedes Einzelbild auf einem vorgegebenen Pfad. Besonders spektakuläre Ergebnisse erhältst du von Städten und Regionen, für die bereits 3D-Modelle in Google Earth existieren. Zu den “3D-Cities” gehören etwa Paris, New York oder Rom. Google Earth Studio ist kostenlos und derzeit noch in der Beta-Phase. Wer das Animationswerkzeug nutzen möchte, muss auf der Website ein paar Fragen beantworten. Dann bekommt er in der Regel kurz darauf das Go.

Viele der Berechnungen finden direkt im Browser statt, weshalb Google Earth Studio die Verwendung einer aktuellen Version des Google Chrome voraussetzt. Auch die Bandbreite der jeweils genutzten Internetverbindung ist für den Erfolg der Berechnung ausschlaggebend.

Als Resultat liefert das Online-Tool keine sofort nutzbare Videodatei, sondern eine der vorgegebenen Länge entsprechende Anzahl an JPG-Dateien. Mit einer Videoschnittsoftware wie Adobe After Effects, aber auch mit dem in der Grundversion kostenlosen Lightworks kannst du diese Fotos zu einer Animation – also einer virtuellen Kamerafahrt – verknüpfen.

Google Earth Studio Tutorials

🌍 Google Earth Studio Tutorial: Die Welt von oben, erste Schritte [How To]

Das Flugzeug im oben gezeigten Video ist allerdings kein Bestandteil des Tools. Ich habe es über mein Videoschnittprogramm nachträglich in die virtuellen Luftaufnahmen eingefügt. Gegen Ende des Videos siehst du auch den Unterschied zwischen den in 3D verfügbaren Orten und dem noch in gutem alten 2D gehaltenen kleinen Ort, an dem ich aus dem Flugzeug steige.

🏯 Google Earth Studio Tutorial: 🎥 Gebäude umkreisen per Kameraziel [How To]

Das obige Video zeigt, wie du ein “Kameraziel” dazu nutzen kannst, Gebäude oder Landschaftsmerkmale mit der virtuellen Kamera zu umkreisen.

🌞 🌘 Google Earth Studio Tutorial: Tageszeit und Lichtverhältnisse anpassen [How To]

Und hier erfährst du, wie du in den Animationen die Tageszeit anpassen oder Zeit vergehen lassen kannst.

Im folgenden Video habe ich Earth Studio genutzt, um die Stationen zu überfliegen, an die Dan Brown seinen Protagonisten im Roman “Illuminati” schickt – wie in o. g. Video erläutert, in der Reihenfolge, die Dan Brown auch in seinem Roman aufführt.

👁 Auf den Spuren der Illuminati - mit Dan Brown und Google Earth Studio

Google Earth Studio in der Kurzübersicht

  • Virtuelle Kamerafahrten aus Vogelperspektive möglich
  • Kein Download erforderlich, Windows-Betriebssystem vorausgesetzt
  • Online-Tool berechnet exakte Ansichten für Einzelbilder
  • Besonders spektakulär bei Städten mit 3D-Modellen
  • Viele Berechnungen direkt im Browser
  • Liefert Anzahl an JPG-Dateien statt Videodatei

Flesch: Wie Sie die Lesbarkeit Ihrer Texte messen können

Je länger der Satz, und je länger seine Wörter, desto schwerer fällt es dem Leser, ihn zu verstehen. Die wenigsten Autoren werden das bestreiten. Doch wie lang ist zu lang? Wie einfach darf ich es andererseits meinem Leser machen, ohne befürchten zu müssen, er fühle sich nicht für voll genommen?

Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Methoden, um Lesbarkeit – unabhängig vom Inhalt – zu berechnen. Der bekannteste ist der Flesch Reading Ease, auch Flesch-Grad genannt. Aus der mittleren Satzlänge und der mittleren Wortlänge eines Textes kann ein Autor (oder sein Computer) diesen Index errechnen.

Die (von Toni Amstad für die deutsche Sprache angepasste) Formel lautet:

Flesch-Grad = 180 – mittlere Satzlänge – (58,5 x mittlere Silbenzahl pro Wort)

Neben dem Flesch Reading Ease gibt es noch eine Reihe weiterer Formeln zur Lesbarkeit. Im deutschsprachigen Raum bekannt ist unter anderem die Wiener Sachtextformel. Sie berücksichtigt ebenfalls Satz- und Wortlängen, die Anzahl der Silben pro Wort und außerdem noch die Anteile unterschiedlich langer Wörter im Text. Als Resultat liefert sie die Schulklassenstufe, für die ein Sachtext geeignet sein soll.

Vergleichen Sie diese beiden Sätze, und beobachten Sie, wie sich die Bewertungen verändern, sobald Sie die Texte bearbeiten (oder Ihre eigenen Texte ausprobieren):

Natürlich sind diese Beispiele bewusst plakativ gewählt. Neben Silbenzahl und Satzlänge hängt die Lesbarkeit von vielen weiteren Faktoren ab. Lesbarkeit und Lesegenuss sind überdies zwei verschiedene paar Schuhe: Dem Leser mag es genügen, dass “Pflanzen” am Schauplatz eines Textes blühen. Das Bild in seinem Kopf gewinnt aber an Farbe und Struktur, wenn er von “Ackerschachtelhalmen und Schwertlilien” lesen darf.

Wer einen Text aber nur schnell auf überlange Sätze und Wörter durchsehen und den von Rudolf Flesch entwickelten Flesch-Grad ermitteln will, kann das künftig auf dieser Website tun: Unter Know How/Lesbarkeits-Test oder mit Hilfe der beiden Textfelder oben.

Deutsche entdecken Podcasts für sich

Mehr als jeder fünfte Bundesbürger hört Podcasts. Das hat eine repräsentative Umfrage des BITKOM ergeben, für die die Meinungsforscher des Verbandes 1006 Personen zu diesem Thema befragten.

Podcasts, per Feed abonnierbare Audio- oder audiovisuelle Medien, gibt es bereits seit dem Jahr 2000, diesen Namen (angelehnt an Apples Medienplayer iPod) tragen sie seit dem Jahr 2004. Während Podcasts in den USA bereits früh relativ populär wurden, sind sie in Deutschland erst in den letzten paar Jahren auf allgemeines Interesse gestoßen.

Podcasts
Ergebnisse einer Studie von Bitkom Research im Auftrag des Branchenverbandes BITKOM (Grafik: BITKOM)

So dürften sich viele Hörer erstmals näher mit Podcasts beschäftigt haben, nachdem die regelmäßige Radiosendung Sanft und Sorgfältig mit Olli Schulz und Jan Böhmermann eingestellt worden war, und unter dem Titel Fest und Flauschig ihre Fortsetzung als Podcast bei Spotify fand.

Breites Themenspektrum in Podcasts

Inzwischen betreiben etliche Online-Medien Podcasts als Teil ihres Angebots. So etwa die Zeit mit

und noch einigen Serien mehr.

Bei Spiegel Online sind die Titel

oder der Podcast von

als Hörstücke abonnierbar.

Eine von solchen Leitmedien unabhängige Podcastschmiede ist Viertausendhertz. Dort finden sich unter anderem

oder

  • Systemfehler

Der nach wie vor international wichtigste Katalog ist die Podcast-Rubrik im iTunes-Store. Wer nicht ausschließlich in Walled Gardens wie Spotify publiziert, kann über diesen Katalog ein riesiges Publikum erreichen.

Dass dieses Format hierzulande erst in den letzten Jahren den Durchbruch geschafft hat, könnte der Studie zufolge auch etwas mit der Verbreitung von Smartphones zu tun haben: Drei von vier Nutzern hören die Audio-on-Demand-Angebote auf ihren Mobiltelefonen.

Thematisch liegen Nachrichten und Politik ganz vorn in der Gunst der Podcast-Hörer. Mehr als jeder dritte hört Comedy als Podcasts, und immerhin noch fast jeder fünfte unter den Hörern informiert sich über damit über Technologie- und Gesundheitsthemen. Mit der wachsenden Zahl von Podcast-Hörern haben aber auch Nischenthemen – seit jeher bei Podcast-Machern beliebt – eine Chance, auf einige offene Ohren zu stoßen.

Podcasts: Bei Hörern beliebte Themen
(Grafik: Statista, Daten: Bitkom Research)

Bessere Übersetzungen jetzt auch offline: Google Übersetzer bringt KI aufs Smartphone

Die mobile App für den Google Übersetzer (für iOS/Android) setzt künftig auch bei der Offline-Nutzung KI-Algorithmen ein. Das hat Produktmanagerin Julie Cattiau in einer aktuellen Mitteilung im Blog des Unternehmens angekündigt.

Das KI-gestützte Übersetzungswerkzeug übersetzt ganze Sätze auf einmal, statt wie früher Wort für Wort. Dabei berücksichtigt es den Kontext, und passt das Ergebnis anschließend noch einmal an, sodass die Übersetzung eher nach den Worten einer realen Person klingt, die mit korrekter Grammatik spricht. Bei der Online-Übersetzung nutzt Google bereits seit ungefähr zwei Jahren das “neural machine translation” (kurz NMT) genannte Verfahren.

Die schon länger in der mobilen App mögliche Offline-Übersetzung arbeitet künftig ebenfalls mit NMT. Damit das funktioniert, müssen Nutzer aus dem Google Übersetzer heraus aktualisierte Wörterbücher für die benötigten Sprachen herunterladen. Die ersten davon stehen bereit, in den nächsten Tagen will Google aktualisierte Wörterbücher für insgesamt 59 Sprachen zur Verfügung stellen. Nützlich ist die Funktion nicht zuletzt zur Verständigung auf Reisen, wo Datenverbindungen mitunter sehr teuer werden können.

🌐 Diese Übersetzer-App kann hören 👂 und sprechen 🗣

Angst essen Internet auf: Die DSGVO zeigt (Neben-) Wirkung

Der 25. Mai 2018 ist gekommen und gegangen und seitdem ist vieles anders, aber nur weniges besser. Beschwichtiger hatten diesen Tag im Vorfeld mit dem 1. Januar 2000 verglichen, an dem – trotz schlimmster Befürchtungen – ja letztlich doch nichts wirklich Übles passiert sei. Nun, dieses Mal ist einiges Üble passiert.

[read meter]

Das liegt zum kleineren Teil an der tatsächlichen Ausgestaltung der Datenschutzgrundverordnung, zum größeren Teil an der Angst vor ihr – respektive vor den rechtlichen Folgen, und dabei speziell vor denen in Deutschland. Denn hierzulande ist aus dem eigentlich sinnvollen Instrument der Abmahnung ein für Anwälte lukratives Geschäftsmodell geworden.

Zugegeben, der Staub, den die DSGVO aufgewirbelt hat, muss sich erst noch legen. Vielleicht trifft es ja doch noch die richtigen – Google, Facebook und die anderen Internetriesen mit ihrem ungeheuren Appetit auf Daten – aber danach sieht es im Augenblick nicht aus. Im Gegenteil: Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung bekam etwa Facebook die ersehnte Gelegenheit, die Daten der Nutzer seines Dienstes WhatsApp endlich mit denen des sozialen Netzwerks zu kombinieren.

Getroffen hat es hingegen andere – mich zum Beispiel. In Instapaper habe ich bis zum 25. Mai hunderte lesenswerter Web-Artikel gesammelt. Damit ist vorerst Schluss, Instapapers Versprechen “We intend to restore access as soon as possible” ist ein schwacher Trost, so lange nicht feststeht, wie soon possible ist. Für meine Web-Visitenkarte habe ich die Musterdatenschutzerklärung der Uni Münster verwendet, für diese, etwas komplexere Website NetKnowHow.de den Datenschutz-Generator von Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Schwenke. Auf Analysetools wie Google Analytics verzichte ich ohnehin seit Jahren, alles andere habe ich so datenschutzkonform wie irgend möglich gestaltet und Hinweise dazu in der Datenschutzerklärung untergebracht.

Schwerer – nicht für mich, aber unter grundsätzlichen Aspekten – wiegt, dass auch Medien jenseits des großen Teiches Angst vor der DSGVO haben, zum Beispiel die Los Angeles Times, auf deren Inhalte Leser aus der EU keinen Zugriff mehr haben.

Das größte Übel unter dem Aspekt der freien Meinungsäußerung und der informationellen Selbstbestimmung ist der Kahlschlag unter den privat oder semi-professionell betriebenen Blogs, Foren und anderen Websites im Raum der Europäischen Union. “Wir kapitulieren vor der DSGVO”, ist der Tenor, wie er hier, hier oder hier zu finden ist. Das schadet nicht nur der Meinungsvielfalt, sondern auch dem öffentlichen Diskurs. Der könnte sich nun – theoretisch – ausgerechnet zur Datenkrake Facebook verschieben, hätte nicht der Europäische Gerichtshof gerade eben entschieden, der Betreiber einer Facebook-Seite sei gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich. In diesem Urteil stecken zwar noch etliche Wenns und Abers, aber gerade wegen dieser Verunsicherung dürften viele Nutzer im EU-Raum ihre Facebook-Seiten dicht machen oder gar nicht erst erstellen.

Wer dieses Urteil zu Ende denkt, wird sich künftig nicht bloß davor hüten, eine Facebook-Seite zu erstellen. Denn wenn den Betreibern von Facebook-Seiten eine Mitverantwortung für Facebooks Umgang mit personenbezogenen Daten zugesprochen wird, dann ist es nur konsequent, wenn auch die Betreiber von YouTube-Kanälen, auf WordPress.com gehosteten Blogs oder Twitter-Profilen für den Umgang der Plattformen mit Daten mitverantwortlich gemacht werden.

All das macht die freie Meinungsäußerung im Web nicht unmöglich, und es ist gewiss nicht von Nachteil, wenn Blogger sich zwei mal überlegen, ob die Dienstleister, deren Plattformen sie nutzen, und die Plugin-Entwickler nicht vielleicht mehr Daten über ihre Nutzer abzapfen, als unbedingt notwendig.

[bctt tweet=”Aber wenn Angst und (juristische wie technische) Überforderung dazu führen, dass viele auf die Ausübung eines Grundrechts verzichten, dann ist etwas bedenklich falsch gelaufen.”]

Als die Väter des deutschen Grundgesetzes in Artikel 5 formulierten “Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten”, fand dieses Recht seine Schranken de jure “in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze”, vor allem aber in den wirtschaftlichen Möglichkeiten derer, die dieses Recht in Anspruch nehmen wollten.

Erst mit dem Internet boten sich für Menschen mit Meinung, aber ohne Geld, Möglichkeiten, diese Meinung in Wort, Schrift und Bild über den engen Bekanntenkreis hinaus zu verbreiten. Das können sie immer noch tun, aber das gefühlte Risiko steigt. Finanzstarke Verlage mit eigener Rechtsabteilung fürchten weder die DSGVO noch den Europäischen Gerichtshof, und selbst die “allgemeinen Gesetze” interessieren nicht, wenn die Mehr-Auflage oder -Reichweite eventuelle Strafen rechtfertigt. Den “Mann von der Straße” könnte der gleiche publizistische Mut die Existenz kosten. Dass ein Blogger wie Thomas Jansen mit einem ungleich höheren Einsatz spielt als zum Beispiel der Axel Springer Verlag, ist mindestens ebenso problematisch wie der Umgang der Internet-Riesen mit den Daten der Nutzer.

Nur, dass – in Verkennung der Tatsachen – kaum ein Bürger Angst vor Google, Facebook und Co. hat, während die Sorge vor einer Abmahnung so manchen Blogger stumm gemacht hat. Diese Sorge ist vergleichbar mit der [bctt tweet=”Angst vor Ehec, Ebola oder der Schweinegrippe und der gleichzeitigen Sorglosigkeit, einen Herzinfarkt zu erleiden. Das Risiko, an einer der drei erstgenannten Krankheiten zu sterben, ist größer als null, die medial geschürten Ängste stehen aber in keinem Verhältnis dazu.” username=”dirkbongardt”] Das Risiko, eine Abmahnung wegen nicht DSGVO-konformen Internet-Aktivitäten zu erhalten, ist ebenfalls größer als null. Als die Schweinegrippe-Pandemie 2009 ihren Höhepunkt erreichte, schoss die Bundesregierung mit den georderten Impfdosen weit über das Ziel hinaus – zur Freude der Lieferanten. Noch laufen die Beratungen, aber vielleicht gibt’s auch gegen die Abmahn-Angst bald Impfungen. Zur Freude aller, die im Netz mehr als nur konsumieren wollen.