BGH-Urteil: „Frag den Staat“ darf Glyphosat-Gutachten öffentlich machen Dirk Bongardt, 30. März 20221. April 2022 Mit der Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens hat die Initiative Frag den Staat nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Absage erteilt, das die Veröffentlichung des Gutachtens unter Verweis auf den Urheberrechtschutz untersagen wollte. Wie die Initiative heute mitteilte, wiesen die BGH-Richter eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eines vorgehenden Urteils zurück. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Oberlandesgericht Köln entschieden, Frag den Staat, respektive die hinter der Plattform stehende Open Knowledge Foundation habe das Glyphosat-Gutachten öffentlich machen dürfen. Diese hatte das Gutachten zu Krebsrisiken beim Einsatz von Glyphosat zunächst unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz beim Bundesinstitut angefordert und anschließend veröffentlicht. Daraufhin hatte das BfR den Verein abgemahnt und aufgefordert, das Glyphosat-Gutachten offline zu nehmen. Die Betreiber von Frag den Staat hatten sich dem zunächst gebeugt, aber Widerspruch eingelegt, der in einen mehrjährigen Rechtsstreit umschlug. Bei der Open Knowledge Foundation zeigt man sich einerseits zufrieden mit dem Urteil, andererseits, so die Verantwortlichen, sei es jetzt an der Zeit für eine Gesetzesänderung. „Wir brauchen jetzt eine gesetzliche Klarstellung, dass die Veröffentlichung behördlicher Dokumente urheberrechtlich immer zulässig ist“, ist auf der Website der Initiative zu lesen. Denn „immer wieder versuchen Behörden, mit Berufung auf das Urheberrecht die Veröffentlichung von Dokumenten zu verhindern.“ Zumindest ist jetzt das Glyphosat-Gutachten öffentlich – endgültig. Weitersagen!teilen teilen teilen teilen merken teilen E-Mail Bitte dieses Feld leer lassen Hol dir den ChatGPT-Leitfaden mit Sofort-Erfolg – und verpasse keine Neuigkeiten mehr! Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung. Prüfe deinen Posteingang oder Spam-Ordner, um dein Abonnement zu bestätigen. Das könnte Sie auch interessieren:Informationsfreiheit: Wikimedia und Open Knowledge…Angst essen Internet auf: Die DSGVO zeigt (Neben-) Wirkung15.000 Euro für eine Auskunft? Innenministerium…Facebook verspricht Kompetenz für Medienmacher,…CrossCheck: Google News Lab und First Draft gründen… Nachrichten bghinformationsfreiheitsgesetzrechercheurheberrechturteil