Angst essen Internet auf: Die DSGVO zeigt (Neben-) Wirkung

Angst essen Internet auf: Die DSGVO zeigt (Neben-) Wirkung

Der 25. Mai 2018 ist gekommen und gegangen und seitdem ist vieles anders, aber nur weniges besser. Beschwichtiger hatten diesen Tag im Vorfeld mit dem 1. Januar 2000 verglichen, an dem – trotz schlimmster Befürchtungen – ja letztlich doch nichts wirklich Übles passiert sei. Nun, dieses Mal ist einiges Üble passiert.

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Das liegt zum kleineren Teil an der tatsächlichen Ausgestaltung der Datenschutzgrundverordnung, zum größeren Teil an der Angst vor ihr – respektive vor den rechtlichen Folgen, und dabei speziell vor denen in Deutschland. Denn hierzulande ist aus dem eigentlich sinnvollen Instrument der Abmahnung ein für Anwälte lukratives Geschäftsmodell geworden.

Zugegeben, der Staub, den die DSGVO aufgewirbelt hat, muss sich erst noch legen. Vielleicht trifft es ja doch noch die richtigen – Google, Facebook und die anderen Internetriesen mit ihrem ungeheuren Appetit auf Daten – aber danach sieht es im Augenblick nicht aus. Im Gegenteil: Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung bekam etwa Facebook die ersehnte Gelegenheit, die Daten der Nutzer seines Dienstes WhatsApp endlich mit denen des sozialen Netzwerks zu kombinieren.

Getroffen hat es hingegen andere – mich zum Beispiel. In Instapaper habe ich bis zum 25. Mai hunderte lesenswerter Web-Artikel gesammelt. Damit ist vorerst Schluss, Instapapers Versprechen „We intend to restore access as soon as possible“ ist ein schwacher Trost, so lange nicht feststeht, wie soon possible ist. Für meine Web-Visitenkarte habe ich die Musterdatenschutzerklärung der Uni Münster verwendet, für diese, etwas komplexere Website NetKnowHow.de den Datenschutz-Generator von Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Schwenke. Auf Analysetools wie Google Analytics verzichte ich ohnehin seit Jahren, alles andere habe ich so datenschutzkonform wie irgend möglich gestaltet und Hinweise dazu in der Datenschutzerklärung untergebracht.

Schwerer – nicht für mich, aber unter grundsätzlichen Aspekten – wiegt, dass auch Medien jenseits des großen Teiches Angst vor der DSGVO haben, zum Beispiel die Los Angeles Times, auf deren Inhalte Leser aus der EU keinen Zugriff mehr haben.

Das größte Übel unter dem Aspekt der freien Meinungsäußerung und der informationellen Selbstbestimmung ist der Kahlschlag unter den privat oder semi-professionell betriebenen Blogs, Foren und anderen Websites im Raum der Europäischen Union. „Wir kapitulieren vor der DSGVO“, ist der Tenor, wie er hier, hier oder hier zu finden ist. Das schadet nicht nur der Meinungsvielfalt, sondern auch dem öffentlichen Diskurs. Der könnte sich nun – theoretisch – ausgerechnet zur Datenkrake Facebook verschieben, hätte nicht der Europäische Gerichtshof gerade eben entschieden, der Betreiber einer Facebook-Seite sei gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich. In diesem Urteil stecken zwar noch etliche Wenns und Abers, aber gerade wegen dieser Verunsicherung dürften viele Nutzer im EU-Raum ihre Facebook-Seiten dicht machen oder gar nicht erst erstellen.

Wer dieses Urteil zu Ende denkt, wird sich künftig nicht bloß davor hüten, eine Facebook-Seite zu erstellen. Denn wenn den Betreibern von Facebook-Seiten eine Mitverantwortung für Facebooks Umgang mit personenbezogenen Daten zugesprochen wird, dann ist es nur konsequent, wenn auch die Betreiber von YouTube-Kanälen, auf WordPress.com gehosteten Blogs oder Twitter-Profilen für den Umgang der Plattformen mit Daten mitverantwortlich gemacht werden.

All das macht die freie Meinungsäußerung im Web nicht unmöglich, und es ist gewiss nicht von Nachteil, wenn Blogger sich zwei mal überlegen, ob die Dienstleister, deren Plattformen sie nutzen, und die Plugin-Entwickler nicht vielleicht mehr Daten über ihre Nutzer abzapfen, als unbedingt notwendig.

[bctt tweet=“Aber wenn Angst und (juristische wie technische) Überforderung dazu führen, dass viele auf die Ausübung eines Grundrechts verzichten, dann ist etwas bedenklich falsch gelaufen.“]

Als die Väter des deutschen Grundgesetzes in Artikel 5 formulierten „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“, fand dieses Recht seine Schranken de jure „in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze“, vor allem aber in den wirtschaftlichen Möglichkeiten derer, die dieses Recht in Anspruch nehmen wollten.

Erst mit dem Internet boten sich für Menschen mit Meinung, aber ohne Geld, Möglichkeiten, diese Meinung in Wort, Schrift und Bild über den engen Bekanntenkreis hinaus zu verbreiten. Das können sie immer noch tun, aber das gefühlte Risiko steigt. Finanzstarke Verlage mit eigener Rechtsabteilung fürchten weder die DSGVO noch den Europäischen Gerichtshof, und selbst die „allgemeinen Gesetze“ interessieren nicht, wenn die Mehr-Auflage oder -Reichweite eventuelle Strafen rechtfertigt. Den „Mann von der Straße“ könnte der gleiche publizistische Mut die Existenz kosten. Dass ein Blogger wie Thomas Jansen mit einem ungleich höheren Einsatz spielt als zum Beispiel der Axel Springer Verlag, ist mindestens ebenso problematisch wie der Umgang der Internet-Riesen mit den Daten der Nutzer.

Nur, dass – in Verkennung der Tatsachen – kaum ein Bürger Angst vor Google, Facebook und Co. hat, während die Sorge vor einer Abmahnung so manchen Blogger stumm gemacht hat. Diese Sorge ist vergleichbar mit der [bctt tweet=“Angst vor Ehec, Ebola oder der Schweinegrippe und der gleichzeitigen Sorglosigkeit, einen Herzinfarkt zu erleiden. Das Risiko, an einer der drei erstgenannten Krankheiten zu sterben, ist größer als null, die medial geschürten Ängste stehen aber in keinem Verhältnis dazu.“ username=“dirkbongardt“] Das Risiko, eine Abmahnung wegen nicht DSGVO-konformen Internet-Aktivitäten zu erhalten, ist ebenfalls größer als null. Als die Schweinegrippe-Pandemie 2009 ihren Höhepunkt erreichte, schoss die Bundesregierung mit den georderten Impfdosen weit über das Ziel hinaus – zur Freude der Lieferanten. Noch laufen die Beratungen, aber vielleicht gibt’s auch gegen die Abmahn-Angst bald Impfungen. Zur Freude aller, die im Netz mehr als nur konsumieren wollen.

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