15.000 Euro für eine Auskunft? Innenministerium verliert Prozess gegen Journalisten

15.000 Euro für eine Auskunft? Innenministerium verliert Prozess gegen Journalisten

Fast 15.000 Euro Gebühren und Auslagen hat das Bundesinnenministerium von zwei Journalisten für eine Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz verlangt – und muss ihnen jetzt den größten Teil davon erstatten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Die Reporter hatten im Umfeld des Olympiasportverbandes recherchiert und Einsicht in rund 100 Akten nehmen wollen, in denen es um die Sportförderung durch den Bund ging. Das Ministerium hatte den Antrag in mehr als 60 Einzelfälle zerlegt und dafür Gebühren von mehr als 12.000 € sowie Auslagen von mehr als 2.000 € erhoben. Die Richter entschieden, das Ministerium habe damit gegen das Verbot einer abschreckenden Wirkung der Gebührenbemessung verstoßen. „Betrifft ein auf Informationszugang gerichteter Antrag einen einheitlichen Lebenssachverhalt, so stellt seine Bescheidung – unabhängig von der Zahl der ergangenen Verwaltungsakte – gebührenrechtlich eine einheitliche Amtshandlung dar, die eine Gebühr von höchstens 500 € auslöst“, heißt es in dem Urteil.

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