Durfte „Frag den Staat“ das Glyphosat-Gutachten öffentlich machen? Oberlandesgericht Köln und BGH sind sich einig: Ja.

Durfte „Frag den Staat“ das Glyphosat-Gutachten öffentlich machen? Oberlandesgericht Köln und BGH sind sich einig: Ja.
Beschwichtiger hatten den 25. Mai 2018 im Vorfeld mit dem 1. Januar 2000 verglichen, an dem – trotz schlimmster Befürchtungen – ja letztlich doch nichts wirklich übles passiert sei. Nun, dieses Mal ist einiges Üble passiert.
Gegen den Beschuldigten in der Keylogger-Affäre wurde heute ein Strafbefehl über 160 Tagessätze à 40 Euro verhängt. Der Prozess dauerte nur fünf Minuten. Noch immer sind viele Fragen offen.
15.000 Euro sollte eine – zugegeben umfangreichere – Auskunft des Bundesinnenministeriums kosten. Die recherchierenden Journalisten klagten, das Bundesverwaltungsgericht gab ihnen recht.