Überwachung bei Onlineklausuren: GFF verklagt Uni

Überwachung bei Onlineklausuren: GFF verklagt Uni

Onlineklausuren bei eingeschalteter Webcam: So mussten viele Studenten in den letzten Jahren Prüfungen ablegen. Mit einer Klage will die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) klären lassen, ob die von der Uni Erfurt bei Onlineklausuren genutzte Überwachungstechnik rechtens war.

Automatische, KI-gestützte Gesichtserkennung und Spyware auf den Rechnern gehören zum Konzept, mit dem die Verantwortlichen der Uni Erfurt ihre Studenten bei Onlineklausuren vom Schummeln abhalten wollen. Damit „greift die Universität unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Studierenden ein und verletzt ihre Grundrechte“, so heißt es in einer Pressemitteilung der GFF.

Erhoben hat die GFF die Klage gemeinsam mit einer Studentin und dem „freien zusammenschluss von student*innenschaften“ (fzs) beim Landgericht Erfurt. Die Studentin musste wie viele Mitstudierende weltweit in den ersten Jahren der Corona-Pandemie Online-Prüfungen absolvieren, die Prüfungsleistungen aus der Ferne und ohne Infektionsrisiko ermöglichten. Auch bei der GFF sieht man darin grundsätzlich eine sinnvolle Ergänzung zu Präsenzprüfungen. Aber, so David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator der GFF, „Gesichtserkennung und Spähsoftware auf den Rechnern von Studierenden sind unverhältnismäßig und verletzen Grundrechte.“

Die GFF führt insbesondere ins Feld, dass es weit weniger gravierende Eingriffe durch reine Beobachtung und alternative Prüfungskonzepte wie Open-Book-Klausuren und mündliche Examen gibt. Beim derzeit eingesetzten Verfahren werden die Webcam-Aufnahmen hingegen gespeichert und zur Auswertung an Amazon Web Services übertragen. Die dort eingesetzte KI soll so Täuschungsversuche entlarven.

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