15.000 Euro für eine Auskunft? Innenministerium verliert Prozess gegen Journalisten Dirk Bongardt, 21. Oktober 201625. Oktober 2016 Fast 15.000 Euro Gebühren und Auslagen hat das Bundesinnenministerium von zwei Journalisten für eine Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz verlangt – und muss ihnen jetzt den größten Teil davon erstatten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Reporter hatten im Umfeld des Olympiasportverbandes recherchiert und Einsicht in rund 100 Akten nehmen wollen, in denen es um die Sportförderung durch den Bund ging. Das Ministerium hatte den Antrag in mehr als 60 Einzelfälle zerlegt und dafür Gebühren von mehr als 12.000 € sowie Auslagen von mehr als 2.000 € erhoben. Die Richter entschieden, das Ministerium habe damit gegen das Verbot einer abschreckenden Wirkung der Gebührenbemessung verstoßen. „Betrifft ein auf Informationszugang gerichteter Antrag einen einheitlichen Lebenssachverhalt, so stellt seine Bescheidung – unabhängig von der Zahl der ergangenen Verwaltungsakte – gebührenrechtlich eine einheitliche Amtshandlung dar, die eine Gebühr von höchstens 500 € auslöst“, heißt es in dem Urteil. Weitersagen!teilen teilen teilen teilen merken teilen E-Mail Bitte dieses Feld leer lassen Hol dir den ChatGPT-Leitfaden mit Sofort-Erfolg – und verpasse keine Neuigkeiten mehr! Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung. Prüfe deinen Posteingang oder Spam-Ordner, um dein Abonnement zu bestätigen. Das könnte Sie auch interessieren:Informationsfreiheit: Wikimedia und Open Knowledge…App-Tipp Pocket Reporter: Fakten sammeln leicht gemachtAngst essen Internet auf: Die DSGVO zeigt (Neben-) WirkungBGH-Urteil: "Frag den Staat" darf…App-Tipp Cogi: Für Sprachnotizen ohne Blabla Nachrichten Recherchieren auskunftinformationsfreiheitsgesetzrechercheurteil