Ab dem 19. Juni müssen Onlinehändler und App-Anbieter einen sogenannten Widerrufs-Button einführen. Die neue Regelung soll es Verbrauchern ermöglichen, Käufe oder Verträge genauso einfach zu stornieren, wie sie abgeschlossen wurden.
Betroffen sind nahezu alle Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatkunden – von großen Versandhändlern über Nischenanbieter bis hin zu Streamingdiensten und Lernplattformen. Bei Marktplätzen wie Amazon oder eBay sind die Plattformbetreiber für die technische Umsetzung verantwortlich.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Der Widerrufs-Button wird ab dem 19. Juni für fast alle Onlinegeschäfte mit Privatkunden Pflicht.
- Ziel ist es, den Widerruf von Käufen oder Verträgen so einfach wie den Abschluss selbst zu gestalten.
- Plattformbetreiber wie Amazon oder eBay müssen die Funktion für ihre Händler bereitstellen.
Quelle: Spiegel
Neue Pflicht für Onlinehändler: Widerrufs-Button wird verbindlich

Die Einführung des Widerrufs-Buttons ist Teil einer Reihe von Maßnahmen, mit denen der Gesetzgeber die Rechte von Verbrauchern im digitalen Handel stärken will.
Bereits 2022 wurde das Widerrufsrecht für Onlinekäufe EU-weit harmonisiert, doch die praktische Umsetzung blieb oft umständlich. Viele Händler verlangten bisher eine schriftliche Erklärung oder ein separates Formular, was Verbraucher von der Ausübung ihres Rechts abhielt.
Die neue Regelung orientiert sich an ähnlichen Vorgaben wie dem Kündigungsbutton, der seit 2022 für Verträge mit Dauerschuldcharakter – etwa Mobilfunkverträge – gilt. Kritiker bemängeln jedoch, dass die technische Umsetzung für kleinere Händler mit Aufwand verbunden sein könnte.
Die Bundesregierung betont dagegen, dass die Neuregelung für mehr Transparenz und Fairness im E-Commerce sorgen soll. Ob der Widerrufs-Button tatsächlich zu einer spürbaren Vereinfachung führt, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.




