Bundeseinheitlicher Presseausweis kommt 2018 zurück

Bundeseinheitlicher Presseausweis kommt 2018 zurück

Der seit 2008 abgeschaffte bundeseinheitliche Presseausweis wird im Jahr 2018 wieder aufleben. Darauf haben sich der deutsche Presserat und die Innenministerkonferenz geeinigt. Wie schon in der Vergangenheit werden die Verbände über die Ausgabe der journalistischen Identitätsnachweise wachen. Neu ist die Einführung einer „Ständigen Kommission“, die mit je zwei vom Deutschen Presserat und von der Innenministerkonferenz entsandten Mitgliedern besetzt ist. Sie wird unter anderem darüber entscheiden, welche Antrag stellenden Presseverbände die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Ausgabeberechtigung der bundeseinheitlichen Presseausweise erfüllen.

„Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten und trägt damit auch zu höherer Akzeptanz journalistischer Arbeit bei“, kommentiert Cornelia Haß, Vorsitzende des Trägervereins des Deutschen Presserats, die neue Regelung. Ein schon beim alten Bundespresseausweis häufig geäußerter Kritikpunkt bleibt allerdings unangetastet: Blogger und nebenberufliche Journalisten sollen keinen solchen Identitätsnachweis erhalten, ihre Arbeit könnte damit unter Umständen erschwert werden.

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