1. Ausgangssituation: Der Stadtrat Ihrer Heimatstadt hat die Sanierung des örtlichen Stadtparks beschlossen und alle Aufträge an einen einzigen Unternehmer vergeben. Sie möchten Details zur Auftragsvergabe und die genauen Kosten der Sanierungsarbeiten in Erfahrung bringen.
Auf welcher Rechtsgrundlage können Sie Auskünfte verlangen, und von wem?
Zur Erläuterung: Den Auskunftsanspruch gegenüber der Gemeinde können Pressevertreter mit dem Landespressegesetz begründen. Mitunter weigern sich die bei den Behörden Verantwortlichen aber, Bloggern ebenfalls diese Rechte zuzugestehen. Dann bleibt (in allen Bundesländern bis auf Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen) die Bitte um Auskunft nach dem jeweiligen Informationsfreiheitsgesetz.
Zu Auskünften nach dem Umweltinformationsgesetz sind die Behörden nur verpflichtet, wenn die erbetenen Informationen umweltrelevant sind – Details zur Auftragsvergabe und die Kosten der Sanierungsarbeiten gehören nicht zwingend dazu. Und das Handelsgesetzbuch und ein (noch zu erlassendes) „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption und Schwarzarbeit“ begründen überhaupt keine Auskunftspflichten gegenüber Pressevertretern.