Jazz ist Jazz, Swing ist Swing, House ist House – dass Songs eines bestimmten Genres elementare Übereinstimmungen aufweisen, ist weder überraschend noch verwerflich. Problematisch wird es aber, wenn ein frisch komponierter Song einem bekannten Hit fast zum Verwechseln ähnlich ist. Noch problematischer wird das ganze, wenn eine KI den Song komponiert hat.
Die Verwertungsgesellschaft Gema hat eine Klage gegen das KI-Unternehmen Suno eingereicht. Suno bietet ein KI-Tool zur Erstellung von Musikstücken an, das laut Gema urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis verwendet. Die Gema behauptet, dass die generierten Stücke in Melodie, Harmonie und Rhythmus weltbekannten Werken ähneln. Sie wirft Suno vor, ihr Repertoire für das KI-Training genutzt zu haben, ohne die Urheber finanziell zu beteiligen (Quelle: Spiegel).